Die Details der ergänzenden Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 für den Sport in Niederösterreich werden in Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden geregelt und sind unter https://www.noe.gv.at/noe/Corona-Sonderregelungen_in_Niederoesterreich.html abrufbar.
Zeigt die Corona-Ampel des Bundes „orange“ oder „rot“ (siehe dazu https://corona-ampel.gv.at/karte-corona-ampel/ ) sind in diesen Bezirken keine Zuschauer erlaubt.
Ausgenommen davon sind: Angehörige von Minderjährigen, die an der Sportveranstaltung teilnehmen und Outdoor-Sportveranstaltungen mit bis zu 3.000 Zuschauer mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen im Rahmen eines bundesweiten oder internationalen Bewerbes, der speziellen Richtlinien zur COVID19-Prävention unterliegt. Die Regelung ist ab Montag, 5. Oktober 2020, in Kraft.
Beispiel: Springt die am Freitag, dem 16. Oktober, aktualisierte Corona-Ampel von Farbe „Gelb“ auf „Orange“, können im entsprechenden Bezirk bis Sonntag, dem 18. Oktober, trotzdem noch Spiele vor Publikum stattfinden, da die Maßnahmen erst ab dem darauffolgenden Montag, dem 19. Oktober, anwendbar sind. Der Montag gilt nur für Verschärfungen. Wenn die Corona-Ampel am Freitag von „Orange“ auf „Gelb“oder „Grün“ springt, können Spiele ab sofort wieder mit Zusehern stattfinden.